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Die Gesundheitsreform: Was ändert sich zum 01.Januar 2004?


Versandhandel mit Arzneimittel: Kostenersparnis durch Bestellung per Internet

Wie in anderen europäischen Staaten längst üblich, wird der Versandhandelmit apothekenpflichtigen Arzneimitteln auch in Deutschland freigegeben. Öffentliche Apotheken werden sich also künftig dem Wettbewerb mit den Versandapotheken stellen müssen. Für Versandapotheken gelten dabei selbstverständlich die gleichen hohen Maßstäbe im Hinblick auf Verbraucherschutz und Arzneimittelsicherheit, wie man das auch von der öffentlichen Apotheke vor Ort kennt.

Zuzahlungsregelung für Medikamente

Gesetzlich Krankenversicherte müssen zu verordneten Arzneimitteln aus der Apotheke ab 01. Januar 2004 im Zuge der an diesem Tag in Kraft tretenden Gesundheitsreform grundsätzlich 10% der Kosten eines Arzneimittels - mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro selbst tragen. Damit werden die bisherigen nach Packungsgrößen gestaffelten Zuzahlungen abgelöst. Wenn die Kosten des Mittels unter 5 Euro liegen, wird nur der tatsächliche Preis gezahlt. Aufgrund der Preisstruktur des größten Teils der in Deutschland in Apotheken abgegebenen Medikamente, ist davon auszugehen, dass die Patienten zumeist 5 Euro zuzahlen werden. Die Zuzahlung entlastet die Krankenkassen. Arzneimittelhersteller und Apotheken erhalten von der Zuzahlung keinen Anteil.

Zuzahlungsregelung für Hilsmittel

Für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel gilt eine Zuzahlung von 10% des Preises, jedoch höchstens 10 Euro für den Monatsbedarf je Indikation.

Befreiungsregelung

Einige Personengruppen sind generell von den Zuzahlungen zu Arznei-, Heil und Hilfsmitteln sowie bei Krankenhausaufenthalten und Kuren befreit. Das betrifft Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.

Belastungsobergrenzen

Hier gelten ab 01.01.2004 folgende neue Regelungen: Grundsätzlich wird künftig bei allen Leistungen eine Zuzahlung von 10% der Kosten erhoben. Neben der bereits genannten Zuzahlung für Arzneimittel sind dies die Zuzahlungen zu allen stationären Maßnahmen, zu Verband-, Heil- und Hilfsmitteln und zu häuslicher Krankenpflege. Zudem gibt es eine Praxisgebühr von zehn Euro im Quartal. Bei Überweisungen sowie bei Vorsorgemaßnahmen fällt keine Praxisgebühr an. Alle diese Zuzahlungen werden künftig für das Erreichen der Belastungsgrenze berücksichtigt. Diese jährliche Eigenbeteiligung der Versicherten darf ab 01.01.2004 2% des jährlichen Bruttoeinkommens nicht überschreiten. Ist dies dennoch der Fall, ist dies der zuständigen Krankenkasse mitzuteilen. Diese hat eine Bescheinigung darüber zu erteilen, dass für den Rest des Kalenderjahres keine Zuzahlung mehr zu leisten ist. Es ist auch möglich, die in einem Kalenderjahr geleisteten Zuzahlungen anhand von Quittungen bzw. einem Zuzahlungsheft nach Ablauf des Kalenderjahres der Krankenkasse nachzuweisen. Diese erstattet dann ggf. die überzahlten Beträge.

Für chronisch kranke Menschen gilt eine Grenze von 1% der Bruttoeinnahmen. Als chronisch werden schwerwiegende Krankheiten bezeichnet, die über ein Jahr lang bestehen. Auf Familien wird durch Kinderfreibeträge zusätzlich Rücksicht genommen.

Streichungen / Kürzungen aus dem Leistungskatalog

Sterbegeld, Entbindungsgeld, Kosten für eine Sterilisation zur persönlichen Lebensplanung, Sehhilfen/Brillen und Fahrkosten zur ambulanten Behandlung werden abgesehen von wenigen Ausnahmen grundsätzlich nicht mehr von der Krankenkasse übernommen. Diese Leistungen der Krankenkasse müssen die Versicherten künftig selbst finanzieren. Ab 2005 wird auch die Versicherung des Zahnersatzes neu geregelt. Der Zahnersatz bleibt eine Pflichtversicherung, kann aber sowohl bei einer gesetzlichen als auch bei einer privaten Krankenkasse abgeschlossen werden.

Bonusregelungen

Durch die Gesundheitsreform wird der Versichertenbonus eingeführt. Wer sich beispielsweise gesundheitsbewusst verhält, sich in ein Hausarztsystem oder ein Chronikerprogramm einschreibt bzw. regelmäßig an Vorsorgeuntersuchungen oder Präventionsprogrammen teilnimmt, kann dadurch seine Beiträge und Zuzahlungen senken. Jede Krankenkasse gestaltet solche Bonussysteme individuell aus. Die Patienten können selbst entscheiden, welches Angebot sie persönlich nutzen möchten.